Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren aufgrund des Bezahlsystems bei Online-Anträgen anfallen können!
Bitte beachten Sie, dass bei einer vorliegenden Gebührenbefreiung eine Beantragung über das Onlineportal nicht kostenfrei möglich ist. Sollte eine Gebührenbefreiung vorliegen, so wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter. (Frau Elena Hock, Nebengebäude, Zimmer A1.1, 06095/9710-0). Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr ist nicht möglich.
*Vorsprache → persönliches Erscheinen im Rathaus
¹ Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
2 Bei Umzug bitte noch folgende Unterlagen mitbringen: sämtliche oder alle vorliegenden Urkunden u.a. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Bestätigung des Wohnungsgebers. Weitere Infos unter dem Button
Link Info vorhanden.