Neuerlass einer Gebührensatzung für die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von Straßen – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

 

Wie bereits im Bericht zur Gemeinderatssitzung vom Juni erwähnt, hat der Gemeinderat eine neue Satzung für die Gebühren für Anordnungen für Straßensondernutzungen beschlossen.

Der Gemeinderat hat folgende Satzung erlassen:

 

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten

für Verkehrsanordnungen für Maßnahmen im Straßenraum

§ 1

Allgemeines

Die Gemeinde Waldaschaff erlässt aufgrund Art. 20 des Kostengesetzes (KG) in Verbindung mit § 5 B Straßenverkehrsgesetz i.V.m. § 45 Abs. 6 StVO folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für Verkehrsanordnungen für Maßnahmen im Straßenraum.

§ 2

Gebührenhöhe

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Anlage 1 zur dieser Satzung.

Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr von einem bis zu fünfhundert Euro erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in anderen Satzungen oder in Verordnungen getroffen sind.

 § 3

Anordnungsdauer

Anordnungen für Maßnahmen im Straßenraum können maximal auf eine Dauer von drei Monaten beantragt werden. Sollte eine Maßnahme einen längeren Zeitraum benötigen, ist vor Ablauf der Genehmigungsdauer ein neuer Antrag zu stellen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 01.01.2005 außer Kraft.

 

Waldaschaff, den 19.07.2024

                                                                                                

Marcus Grimm
1. Bürgermeister

 

 

Anlage 1