Richtlinien zur Vereinsförderung der Gemeinde Waldaschaff – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich


Meldung der Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2024


Die gemeindlichen Richtlinien zur Vereinsförderung für den Vereinsring sowie die ortsansässigen gemeinnützigen Vereine sehen u.a. eine Investitionsförderung vor.
Der Gemeinderat hat zur besseren Planung der benötigten Haushaltsmittel beschlossen, dass eine künftige Förderung von Investitionsmaßnahmen für die Ortsvereine im entsprechenden Haushaltsjahr nur erfolgen kann, sofern vom Anspruchsteller bis Dezember des Vorjahres ein entsprechendes Zuschussgesuch bei der Gemeinde eingereicht wurde.
Nach Durchführung der Maßnahme sind dem Zuschussantrag Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege beizufügen.
Die Verantwortlichen in den Vereinen werden um Beachtung, insbesondere des Abgabetermins 15.12.2023 gebeten.
Marcus Grimm
1. Bürgermeister